Marktler Badesee
In den Kabinen und den Umkleiden ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es gilt auf dem gesamten Gelände der Mindestabstand von 1,5 Meter zu haushaltsfremden Personen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Die Abstandsmarkierungen vor den Toiletten und Umkleidekabinen sind zu beachten. Zur Einhaltung des Mindestabstands wird die Anzahl der Umkleidekabinen reduziert; außerdem wird häufiger gereinigt.
Das Betreten des Sprungturms ist nur durch eine Person zulässig; bei Nichteinhaltung muss gemäß des Informationsschreibens an die Gemeinde der Sprungturm gesperrt werden. Vom Badebetrieb ausgeschlossen sind Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Erkrankten hatten oder selbst unspezifische Allgemeinsymptome bzw. Atemprobleme haben. Der Zutritt für Kinder unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.