Richtlinie zur Veröffentlichung von Veranstaltungen

für den Veranstaltungskalender des Tourismusverbands Inn-Salzach


1. Ziel des Veranstaltungskalenders

Der Veranstaltungskalender des Tourismusverbands präsentiert öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Erlebnisangebote, die für Einheimische und Gäste relevant sind und zur Attraktivität der Region beitragen. Dabei liegt der Fokus auf Veranstaltungen mit Erlebnischarakter und touristischem Mehrwert.

Der Kalender ist eine kuratierte Auswahl und stellt nicht den vollständigen lokalen und regionalen Terminkalender dar.

2. Welche Veranstaltungen werden aufgenommen?

Aufgenommen werden Veranstaltungen und Angebote, die zu den nachfolgenden Punkten passen:

Öffentliche Relevanz

  • für ein breites Publikum zugänglich
  • ohne Mitgliedschaft oder geschlossene Teilnahme

 

Erlebnischarakter

  • bietet Gästen und Einheimischen ein besonderes Erlebnis oder einen Anlass zur aktiven Teilnahme
  • kann einmalig oder regelmäßig stattfinden und trägt zur touristischen Attraktivität bei

 

Regionale oder überregionale Bedeutung

  • prägt das kulturelle oder saisonale Leben der Region
  • sind für Einheimische und/oder Gäste interessant

 

Typische Beispiele für geeignete Veranstaltungen (nicht abschließend)

Feste & Brauchtum

  • Faschingsumzüge
  • Maibaumaufstellen
  • Volksfeste und Dulten
  • Stadtfeste
  • kirchliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Georgi- oder Leonhardiumritte, Bauernwallfahrt)

 

Märkte

  • Ostermärkte
  • Christkindlmärkte
  • Handwerks-, Trachten- und Klostermärkte
  • Frühjahrs- und Herbstmärkte mit Rahmenprogramm

 

Kultur & Musik

  • Konzertreihen oder mehrtägige Musikformate
  • Theaterveranstaltungen

 

Führungen & Erlebnisangebote

  • regelmäßige Stadt-, Themen- oder Naturführungen
  • buchbare und öffentliche Erlebnisangebote (z. B. geführte Touren, Alpaka-Wanderungen, Plättenfahrten, Handwerkskurse, Kochkurse, Kreativkurse…)

 

4. Welche Veranstaltungen werden nicht aufgenommen?

Nicht aufgenommen werden Veranstaltungen, die überwiegend kommerziellen, internen oder sehr kleinteiligen Charakter haben, die keinen Mehrwert für die regionale Bevölkerung oder Touristen bieten oder die den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland entgegen stehen.

Ausschlusskriterien (Auswahl)

Kommerzielle Veranstaltungen

  • einzelne Konzertveranstaltungen in Veranstaltungshäusern oder geschlossenen Räumen, die primär dem Ticketverkauf dienen und überwiegend kommerziellen Charakter haben
  • Verkaufs- oder Werbeveranstaltungen einzelner Betriebe
  • Neueröffnungen, Hausmessen, Produktpräsentationen
  • Gastronomische Themen- oder Aktionsabende
  • Veranstaltungen mit primärem Verkaufsziel

 

Regel- und Kursangebote

  • regelmäßig stattfindende Sport- oder Trainingsangebote
  • Kurse oder Workshops ohne besonderen Veranstaltungscharakter

 

Vereins- und interne Termine

  • Vereinsversammlungen, Stammtische, Proben
  • geschlossene Feiern oder Firmenveranstaltungen
  • Veranstaltungen mit Mitgliedspflicht

 

Alltags- und Infotermine

  • Öffnungszeiten von Museen oder Einrichtungen
  • reguläre Gottesdienste
  • Vorträge, Elternabende, Schul- oder VHS-Termine

 

5. Entscheidungsvorbehalt

Der Tourismusverband behält sich vor,

  • Veranstaltungen auszuwählen, zu priorisieren oder abzulehnen
  • Einträge zu kürzen, zusammenzufassen oder nicht zu veröffentlichen

 

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

6. Orientierungshilfe für Veranstalter

Bitte vor Einreichung prüfen:

  • Ist die Veranstaltung für ein breites Publikum interessant?
  • Hat sie einen erkennbaren Erlebnis- oder Anlasscharakter?
  • Steht das Erlebnis klar vor Verkauf oder Eigenwerbung?

 

Wenn diese Fragen überwiegend mit Ja beantwortet werden, ist eine Aufnahme grundsätzlich möglich.

Gästebefragung

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